Das Elektrogerätegesetz und die Consultpool
Im Beitrag Consultpool – Wieso das? habe ich bereits die primären Punkte genannt, die aus Kundensicht für eine solche Vernetzung von Freiberuflern sprechen. Bezogen auf das Elektrogesetz kommt eine neue Komponente hinzu. Dabei möchte ich an der Stelle einmal offen lassen, ob wir hier über eine weitere Firma sprechen oder ob das eine weitere Dienstleistung der Consultpool werden könnte.
Wichtig ist: Wer in einem Bereich eine elektronische Schaltung entwickeln und testweise verkaufen möchte, in dem kein Businesspartner mit der Option des Inverkehrbringers vorhanden ist, der hat bislang keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit (fehlende Kleinmengenregelung), seine Schaltung zu entwickeln und zu vermarkten.
Mit einer Freelancer-Community wie der Consultpool wäre eine Übernahme des Recycling-Aufwandes und der Recycling-Kosten durchaus denkbar. Dazu muss nur die Consultpool selbst als Inverkehrbinger im Sinne des Elektrogerätegesetzes auftreten. Die Consultpool besteht aus einer vollhaftenden GmbH und aus einer Reihe von mit der Einlage haftenden Gesellschaftern. Wenn die Gesellschaft die Rolle des Inverkehrbringers übernimmt, dann kann man durch eine Eintritt in die Gesellschaft auf diese Dienstleistungen zugreifen und durch einen Austritt ist man wieder frei davon.
Damit lassen sich zwar noch nicht solche Projekte durchführen wie der im Eingangsbeispiel genannte Chip zur Speicherung von Passworten. Der Auftrag alleine bliebt zu klein. Aber ein solcher potenzieller Mitarbeiter könnte mit seinem Kunden kommen, als Freelancer für die Consultpool arbeiten, dort sein Produkt entwickeln und es dem Kunden verkaufen. Da die Consultpool keine Entwicklungsumgebungen und Labore vorhält, würden hier nur die realen Verwaltungskosten umzulegen sein. Dabei handelt es sich aber um eine recht komplexe Firmenstruktur und so ist zu nennen:
- Entsorgungskosten
- Hapftpflichtversicherung
- Steuerberater
Von der Idee her schwebt mir eine Kombination vor, von unterschiedlichen Mitgliedschaften im Betrieb
- Tragende Mitglieder – also solche, die “dauerhaft dabei sind”, regelmäßig die Leistung nutzen und schließlich die Leistungsfähigkeit des Betriebes aufrecht erhalten.
- Langfristige Mitglieder, die das Leistungsangebot nur nutzen. Sie sind Teilhaber mit einem festen Betrag – € 1.000 – und können ggf. aufrücken zum tragenden Mitglied
- Mitarbeiter, die als Freelancer mit eigenem gelegentlichen Projekt kommen.
Grundsätzlich könnte man hier folgende Regelungen finden:
- Normale Mitarbeiter bekommen einen festen Aufschlag von 10% für die Rückstellung von Recyclingkosten.
- Langfristige Mitarbeiter bekommen einen Aufschlag von 5% für die Rückstellung der Recyclingkosten.
- Tragende Mitarbeiter bekommen die Leistungen mit 2,5% Aufschlag, sie bekommen ggf. die Mitarbeit entlohnt und sind gleichzeitig am Risiko des Betriebes beteiligt.
- Tragende Mitarbeiter können auch Händler sein, die ggf. Waren aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland importieren, die also mehrmals im Jahr diesen Service beanspruchen.
Die von mir genannten Aufschläge sind erste Schätzungen. Meines Erachtes kann man die noch korrigieren und zwar nach unten. Doch gerade zu Beginn des Betriebes sind die Risiken noch recht hoch. Und nur gewisse regelmäßige Umsetze treiben die Kosten nach unten.