Consultpool - wieso das?


Das Problem der Scheinselbständigkeit

Eigentlich waren es Kellner, die sich selbständig machten, das Bier beim Wirt kauften und beim Kunden wieder verkauften. Diese waren seinerzeit die Auslöser einer überhektischen Reaktion des Gesetzgebers und er initiierte das Gesetz zur Scheinselbständigkeit. Ursprünglich war es für die oben beschriebenen Fälle gedacht und diese ermöglichten den Sozialversicherungen ein nachträgliches Inkasso von gesetzlichen Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherungen und das für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.

Das Gesetz zeugte zu Beginn sehr von der Aufregung und der Hektik unter der es entstand, nahm aber mit der Zeit in Art und Umfang zu, die man heute als Beängstigend bezeichnen möchte. So trat Anfang 2008 eine Regelung in Kraft, nach der man ab 150 Arbeitstagen durchgängig bei einem Auftraggeber tätig automatisch Scheinselbständig sei, wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen. Mein damaliger Vermittler MB-Tech konnte mir nur einen 150-Tage Vertrag anbieten und den auch nicht mehr verlängern. Es tauchten Forderungen auf nach einer GmbH als Firmenstruktur oder ähnlichem.

Bei dieser Gelegenheit habe ich auch Dinge erfahren, die in Großfirmen üblich sind. Würde dort an einer Schreibtischgruppe von 4 Schreibtischen (2*2 Tische, die sich gegenüberstehen) ein Festangestellter sitzen und an einem anderen Platz ein Freelancer, dann könnte man auch direkt auf eine Scheinselbständigkeit schließen. Dieser Fall wäre weniger interessant für die Sozialversicherungen als mehr für den Betriebsrat bzw. den betroffenen Freelancer. Dieser könnte dann sofort einen Arbeitsplatz einklagen.

Mein Auftraggeber – Daimler – hatte das Problem elegant gelöst. Es gab ein großes Büro, in dem die Daimler-Mitarbeiter arbeiteten und ein paar Türen weiter das Großraumbüro für die Freelancer. Diese räumliche Versprengtheit habe ich übrigens als Nachteil empfunden. Es war immer ein doch noch relativ weiter Weg ins andere Büro. Und dann musste man warten, bis der andere mit einer Besprechung oder einem Anruf fertig war. Hätten wir näher aufeinander rücken können, wäre die Zusammenarbeit effizienter gewesen. Man hätte einfach gesehen – der Andere hat gerade Zeit – und man hätte ihn ansprechen können.

Noch etwas ist mir aufgefallen, die Festangestellten nutzten die Stempeluhr und die Freelancer mussten per Excel-Sheet die Arbeitszeiten erfassen. Auch hier würde ein Nutzen der Uhr direkt zu einer “Scheinselbständigkeit” führen.

Mit anderen Worten: Dieses Gesetz hat sich inzwischen zu einem extrem kontraproduktiven Paragraphenmonster entwickelt. Es macht die Sache unnötig kompliziert.

Das ist typsich deutsch resp. typisch für deutsche Juristen. Mit einem oder zwei ganz einfachen Paragraphen hätte man das Problem reduzieren können auf die Bereiche, in denen wirklich Mißbrauch denkbar ist.

§x1. Eine Scheinselbständigkeit kann oberhalb eines Stundenlohns von € x,- nicht mehr angenommen werden kann.
§x2. Eine Scheinselbständigkeit kann nicht mehr vermutet werden, wenn ein aus der Entlohnnug des Zeitmitarbeiters abgeleitetes Gehalt das Gehalt der oder des Festangestellten erreicht oder übertrifft (ggf. mit Prozentangabe).

Dabei ist es völlig gleichgültig, ob man ein relative Grenze einführt oder eine absolute. Bei einem Stundenlohn von € 50,- zum Beispiel wäre das umgerechnete Gehalt ohnehin oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen von Renten- und Krankenversicherung. Möglicherweise kann man die Absolutgrenze auch von dieser Zahl herleiten.

Aber ein deutscher Jurist kann nichts vereinfachen. Er kann die Sache nur verkomplizieren. Von daher:

Abhilfe: Es ist eine positive Statusfeststellung nötig, dass man nicht Scheinselbständig ist.

Ein Statusfeststellungsverfahren ist hierbei keineswegs trivial, siehe: Wohl und Wehe des Statusfeststellungsverfahrens

Das Problem mit der Haftpflichtversicherung

Ich gehöre nicht zu den Leuten, die in Dauerangst leben. Dessen ungeachtet gehören gewisse Haftpflichtversicherungen bei zum “muss”. Dazu gehört natürlich die gesetzliche KFZ-Versicherung und natürlich eine private Haftpflicht. Beruflich war eine Absicherung bislang nicht notwendig, ich konnte andere Möglichkeiten nutzen.

  • In der Anfangszeit hat einfach mein Auftraggeber mich in die Firmenhaftpflicht integriert.
  • Dann – so lange ich im Home-Office arbeite – brauchte ich auch keine Versicherung.
  • Und mit zunehmender Tätigkeit über einen Vermittler habe ich dann auf die Haftpflicht durch den Vermittler gesetzt.

Interessanterweise sind es aber heute die Vermittler, die die Haftpflicht vom Freelancer fordern. Hier gibt es ein weiteres Problem. Eine Versicherung in einer sinnvollen Höhe, die kostet ein paar Euro und die deckt einen Umsatz ab, den ein einzelner Freelancer alleine gar nicht abdecken kann.

Abhilfe: Mehrere Freelancer arbeiten in einer Firma und nutzen eine Haftpflichtversicherung.

Wenn man eine solche Versicherung hat, dann lässt sich diese auch auftragsspezifisch anpassen. So hatte ein Auftraggeber einmal für einen bestimmten Auftrag € 35 Min Haftpflicht gefordert und auch das wäre möglich, auf auftrags- und risikospezifisch. Aktuell ist verfügt die Consultpool über eine € 5 Mio-Euro-Versicherung.

Das Problem des “kranken Freelancers”

<ironie>Natürlich ist ein Freelancer niemals krank</ironie> aber es ist durchaus zum Beispiel denkbar, dass er – wie andere auch – in einen Unfall verwickelt wird und zu einem längeren Krankenhausaufenthalt gezwungen ist. Dabei zahlen wir schon unsere Versicherungsbeiträge und Sie können durchaus annehmen, dass man für uns sorgen wird. Nur: Ihr Projekt steht in einem solchen Fall einfach still.

Abhilfe: Sie brauchen ein Backoffice und ein Netzwerk von Freelancern, die ggf. aktiv werden.

Das Problem der Arbeitnehmerüberlassung

Die Consultpool hat das Recht zur Arbeitnehmerüberlassung.

Die Consultpool als Lösung

Die Consultpool ist besteht aus einer hungrigen, gerade mal mit € 25.000 angefütterten GmbH und bislang 5 Kommanditisten, die sich dann mit 1.000 Euro und beschränkter Haftung beteiligen. Die Zahl der Kommanditisten wird sich noch ändern, es gibt weitere Interessenten, aber das Prinzip sollte damit klar sein. Wichtig für Sie als Auftraggeber ist:

  • Statusfeststellungsverfahren müssen beauftragt werden. Ein solches Verfahren ist bislang nur für einen Mitarbeiter einer ähnlich agierenden Firma – der Tron bestellt und durchgeführt worden mit der Feststellung der echten Selbständigkeit.
  • Sie können also wenn nicht alle, dann doch viele Sorgen fallen lassen. Platzieren Sie uns im Büro da, wo es sinnvoll ist und wir die kürzesten Kommunikationswege haben. Wenn es für Sie einfacher ist, lassen Sie uns Ihre Stechuhr mitbenutzen.
  • Falls wir zu mehreren bei einem Auftraggeber auftreten, gibt es eine gemeinsame Rechnung.
  • Bei Haftpflichtschäden – bisher bei noch keinem von uns vorgekommen – sind Sie gedeckt.
  • Bei Ausfall eines Freelancers finden wir einen Anderen. Wir haben sogar zwei Personen, die die Aufgabe des Geschäftsführers übernehmen können.